27. Dezember 2021
Aktualisierte Coronaregeln des Landes NRW
Ab dem 28.12.21 dürfen wir nur noch Personen mit 2G+ Nachweis zulassen. Wir benötigen also laut Beschluss der Landesregierung NRW fortan zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen aktuellen negativen Coronaschnelltest-Nachweis, der nicht älter ist als 24 Stunden.
Ausgenommen von diesem Beschluss sind Schulkinder, deren regelmäßige Testungen in den Schulen als Nachweis anerkannt werden.